Der BDR ist die Vereinigung der Radsport-Landesverbände (LV), der in den LV zusammengeschlossenen Radsportvereine oder Radsportabteilungen und deren Mitglieder sowie Einzelmitgliedern.
Der BDR verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.