Thailändisches Verfassungsgericht 1.33

Chang Watthana 9
Bangkok, 10210
Thailand

About Thailändisches Verfassungsgericht

Thailändisches Verfassungsgericht Thailändisches Verfassungsgericht is a well known place listed as Government Organization in Bangkok , Landmark & Historical Place in Bangkok ,

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Das Verfassungsgericht Thailands ist ein formal unabhängiges Gericht in Thailand. Er wurde am 1. Oktober 1997 gegründet und ist für Verfassungsfragen zuständig. Es traf seitdem verschiedene umstrittene Entscheidungen, die massive Auswirkungen auf die politische Landschaft Thailands hatten.ZusammensetzungDas thailändische Verfassungsgericht besteht, einschließlich des Präsidenten, aus neun Richtern. Drei sind Richter am Obersten Gerichtshof und zwei Richter am Obersten Verwaltungsgericht. Diese werden von der Generalversammlung der Richter des jeweiligen Spruchkörpers unter ihresgleichen gewählt.Zwei weitere Mitglieder sollen laut Verfassung qualifizierte und erfahrene Juristen, zwei weitere Staats-, Verwaltungs- oder Sozialwissenschaftler mit besonderen Kenntnissen in Staatsangelegenheiten sein. Diese vier Mitglieder des Verfassungsgerichts werden von einem fünfköpfigen 1. Wahlausschuss ausgesucht. Dieser setzt sich aus den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Verwaltungsgerichts, dem Präsidenten des Repräsentantenhauses, dem parlamentarischen Oppositionsführer und einem der Vorsitzenden der unabhängigen Verfassungsorganisationen (Wahlkommission, Ombudsstelle, Nationale Korruptionsbekämpfungs-Kommission, Rechnungshof) zusammen. Das Gremium wählt die Kandidaten in offener Abstimmung mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Kandidatenliste wird dann dem Senat zur Billigung vorgelegt. Liegt diese vor, werden die vorgeschlagenen Kandidaten vom König ernannt. Die Ablehnung durch den Senat kann durch einstimmigen Beschluss des 1. Wahlausschusses überstimmt werden. Auch dann werden die Namen der Kandidaten dem König zur Ernennung vorgelegt. Fehlt es an einer einstimmigen Zurückweisung, beginnt der Auswahlprozess – mit einem 2. Wahlausschuss – von neuem. Der 2. Wahlausschuss setzt sich aus drei Richtern vom Obersten Gerichtshof und zwei Richtern vom Obersten Verwaltungsgericht zusammen. Lehnt der Senat auch den Vorschlag des 2. Wahlausschusses ab, kann der 2. Wahlausschuss durch mehrheitlichen Beschluss den Senat überstimmen. Tritt letzterer Fall ein, ist das thailändische Verfassungsgericht ausschließlich von Richtern unter ihresgleichen gewählt.

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