Der Verein ist vom zuständigen Finanzamt als mildtätig anerkannt und darf Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) nach deutschem Einkommensteuerrecht ausstellen.
Die jährlichen Kassenprüfungen werden auf freiwilliger Basis extern durch das Rechnungsamt der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass Spendengelder nur für die vorbestimmten Zwecke verwendet werden.