Die beiden Kolpinghäuser in Stuttgart unter Trägerschaft des Vereins Stuttgarter Kolpinghäuser e.V. sind Einrichtungen der Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit nach § 13.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
* Wohnen junge Männer und Frauen im Alter 15 bis 27 Jahren
* Zweck einer Bildungsmaßnahme in Stuttgart
- Studium (Uni, FH, BA)
- Praktikum und Diplomarbeit
- Umschulung
- Meisterkurs
- Berufsblockschule und Ausbildung
* Verweildauern der Bewohner
- wenigen Wochen
- mehreren Jahren
* Pädagogisches Angebot
- Sport
- Kino
- Spiele
- Individuellen Begleitung
Um dies leisten zu können, arbeiten bei uns qualifizierte pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.