Die Großtagespflege ist eine regelmäßige, stunden- bis tagesweise Betreuung von Kindern.
Es wird durch eine qualifizierte und genehmigte Tagespflegeperson ausgeübt.
Die maximale Betreuung von fünf Kindern gleichzeitig durch eine Tagespflegeperson.
Es wird vom Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert.