BUND Dortmund 2.33

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Der BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen ist seit 1981 ein so genannter "anerkannter Naturschutzverein" nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Das bedeutet, dass der BUND bei vielen Vorhaben, die einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, in den Genehmigungsverfahren beteiligt werden muss. Mit der "Verbandsklage" haben wir die Möglichkeit, rechtswidrige Genehmigungen gerichtlich zu überprüfen.