Bayern-Landshut 4.14

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Das wittelsbachische Teilherzogtum Bayern-Landshut bestand von 1353 bis 1503. Es entstand infolge der Erbteilungen nach dem Tod Kaiser Ludwigs des Bayern und fiel nach dem Landshuter Erbfolgekrieg (1503–1505) an Bayern-München und Pfalz-Neuburg.Politische GeschichteDer römisch-deutsche Kaiser Ludwig der Bayer hatte sechs Söhne, die nach seinem Tod 1347 das väterliche Erbe zunächst gemeinsam verwalteten. Bereits zwei Jahre später kam es jedoch im Landsberger Vertrag zu einer ersten Erbteilung. Oberbayern, Brandenburg und Tirol fielen an Ludwig V. den Brandenburger und dessen jüngere Brüder Ludwig VI. und Otto V, während Stephan II. mit seinen Brüdern Wilhelm I. und Albrecht I. Niederbayern und die Niederlande erhielt. Das niederbayerische Herzogtum wurde vier Jahre später im Regensburger Vertrag erneut aufgeteilt. Stephan II. erhielt den Süden Niederbayerns mit der Hauptstadt Landshut und begründete damit das Herzogtum Bayern-Landshut. Wilhelm I. und Albrecht I. erhielten die niederländischen Grafschaften und das „Straubinger Ländchen“.