Behörden im Ausland akzeptieren Dokumente aus Deutschland nur, wenn diese mit der Apostille oder mittels kosularischer Legalisation beglaubigt wurden. Hierfür sind oftmals Vorbeglaubigungen erfoderlich.
Um Komplikationen zu vermeiden empfiehlt es sich professionellle Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Beglaubigungsprozesse durchaus komplex sein können.