IG Hans-Gasser-Platz 4tel 3.2

5 star(s) from 5 votes
Italiener Str. - Ringmauergasse - Drauparkstr. - Widmanngasse
Villach, 9500
Austria

About IG Hans-Gasser-Platz 4tel

Contact Details & Working Hours

Details

Die Interessengemeinschaft Innenstadt Villach (IG iVillach) verbindet Unternehmerinnen (Handel, Gewerbe & Gastro), die sich von Zeit zu Zeit treffen und gemeinsame Projekte für die Innenstadt Villach austüfteln. Deren Wünsche/Anregungen/Projekte/... werden mit der Bitte zur Umsetzung an das Stadtmarketing Villach weitergegeben. Selbstverständlich können/werden auch eigene Projekte, unabhängig vom Stadtmarketing, umgesetzt werden. Es sind auch einfachste Kooperationen und/oder Hilfsstellungen und gegenseitige Unterstützungen von Unternehmer zu Unternehmer begrüßenswert!

Unser Motto: „Kommunizieren & Kooperieren wir miteinander (Gemeinsam, nicht Einsam)!“

Die Gruppe hat sich anfangs geographisch auf die Italiener Straße & Postgasse beschränkt. Nach 7 Monaten des "Netzwerkens" hat sich im September 2015 der erste Verein daraus abgeleitet. Die IG Hans-Gasser-Platz 4tel. (Obmann Josef Nageler & Obfraustv. Petra Kucher).

Auszug aus den Statuten des Vereins „IG Hans-Gasser-Platz-4tel“

§ 2: Zweck - Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt Gesellschaftliches Miteinander aller tätigen, wohnhaften und am Hans-GasserPlatz-Viertel interessierten Personen und Institutionen Belebung des Hans-Gasser-Platz-Viertels Aufwertung des äußeren Erscheinungsbildes Planung und Organisation von Straßenfesten und Verkaufsaktionen Organisation anderer Veranstaltungen (kulturell, wirtschaftlich etc.) Organisation von Straßen-/ Viertelpartnerschaften

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen
Zweckbezogene Kompetenzen Know How – in Organisation, Wirtschaft, Kunst/Kultur Teamspirit Visionen
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge Einnahmen aus Veranstaltungen, wie Straßenfest, Verkaufsaktionen u.a. Einnahmen aus Verlosungen Sponsoren Spenden Sammlungen Vermächtnisse und sonstigen Zuwendungen

§ 4: Arten der Mitgliedschaft - (1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft - (1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich mit der Philosophie des Vereins identifizieren können, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personen.
(2) Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.

§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern zu.
(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
(5) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.