Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr sind vielfältig und haben sich seit der Gründung vor mehr als 125 Jahren von der Brandschutz-Einheit in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt und vervielfältigt. Heute lässt sich das Tätigkeitsspektrum der Feuerwehr mit den Schlagworten „retten – löschen – bergen – schützen“ beschreiben.
Die Feuerwehr ist kein Verein und keine Behörde, sie ist eine „Körperschaft öffentlichen Rechts“, die nach gesetzlichen Vorgaben die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt.