JUGENDSCHUTZ!
Es gelten die Bestimmungen vom Jugendschutzgesetz 1994 und darüber hinaus schärfere Bestimmungen für den Aufenthalt im „CafeBar ARTgerecht“ für Jugendliche
• Unter 16 Jahre - Aufenthalt bis max. 20:00 Uhr
• Von 16 bis 17 Jahre – Aufenthalt bis max. 23:00Uhr
(Auch in Begleitung einer Volljährigen Person)
• Ausweispflicht im Zweifelsfall
(Ansonsten kann der Zutritt verweigert werden)
• Die Weitergabe von gebranntem Alkohol von Volljährigen an Jugendliche wird nicht akzeptiert und ist somit Strafbar und wird zur Anzeige gebracht!