Die Aufgaben der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) ergeben sich aus den Anforderungen des Österreichischen Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG) und der Europäischen Lebensmittelsicherheitspolitik (GESG, BGBl. I Nr. 63/2002 idgF.). Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) sind der AGES zugeordnet. Das Tätigkeitsfeld der AGES umfasst amtliche und behördliche (BAES, BASG) Aufgaben sowie privatwirtschaftliche Leistungen.